Der dringend notwendige Breitbandausbau in der Fläche erfordert massive Investitionen in die Infrastruktur für digitale Kommunikation. Dafür sind bis 2025 im ländlichen Raum mehrere Tausend Funkmaststandorte einzurichten, anzumieten und zu erschließen. Aus Sicht der Grundstückseigentümer sind dabei auch ausgewogene Mietverträge sowie marktgerechte Miethöhen sicherzustellen. Mit diesem Ziel führt der Deutsche Bauernverband seit 2020 mit den Mobilfunkanbietern Gespräche über Mustermietverträge und Empfehlungen zu den Mietbedingungen insbesondere für Freiflächenfunkmaststandorte.

Besonders schwierige Verhandlungspunkte sind u. a. die Vertragslaufzeiten, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen. Gerade bei diesen sensiblen Themen gilt es auf Fallstricke zu achten, um Benachteiligungen und langfristige Belastungen zu vermeiden. Deshalb empfiehlt der DBV Verbandsmitgliedern, sich bei entsprechenden Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte von ihren Kreis- und Landesbauernverbänden beraten zu lassen.