Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen, woraus ihre Lebensmittel bestehen. Der Deutsche Bauernverband setzt sich daher neben einer eindeutigen Herkunftsangabe auch für klare Nomenklatur bei Lebensmitteln ein.

Weil traditionelle Bezeichnungen von Fleisch und Wurst zunehmend auch für vegetarische und vegane Kopien verwendet werden, beantragte der DBV zusammen mit dem Deutschen Fleischer-Verband eine Klarstellung in den bestehenden Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches. Fleischlose Erzeugnisse sollen danach als Produkte eigener Art anzusehen sein und nicht wie Fleisch- und Wurstprodukte heißen dürfen. Grund: Die Vermarktung fleischfreier Produkte als „Veggie-Wurst“ oder „Veggie- Schnitzel“ konterkariert die strengen Qualitätsanforderungen an das Original: Es ist nicht vermittelbar, dass eine aus einem Fleischbrei geformte Schnitte nicht Schnitzel heißen darf, aber ein aus Pflanzenbrei bestehendes Stück als vegetarisches Schnitzel durchgeht. Nicht Klarheit und Wahrheit stehen dabei auf der Veggieseite im Vordergrund, sondern Marketinggründe.

Zudem erhalten tierische Lebensmittel auf diese Weise ein Negativimage: Es entsteht der falsche Eindruck, fleischfreie Ersatzprodukte seien die bessere Wahl als „echtes“ Fleisch. Dass es diverse Geschmacksverstärker, Farb- und sonstige Zusatzstoffe braucht, um den Geschmack und die Konsistenz von Frischfleisch zu imitieren, bliebt oft unerwähnt oder die Information findet sich kleingedruckt und unverständlich auf der Verpackungsrückseite.

Hier wäre es wünschenswert, an die Kennzeichnung von Tier-Ersatzprodukten dieselben Anforderungen zu stellen, wie an die von nichttierischen Produkten. Dort nämlich besteht richtigerweise Einigkeit, dass es weder einen himbeerfreien Himbeertee noch ein fruchtfreies Fruchtdessert geben darf. Tierfreie Tierprodukte fallen in dieselbe Kategorie der unzulässigen Lebensmittelkennzeichnung.

Foto: 27707 / pixabay
(Foto: 27707 / pixabay)

Der nun von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschlossenen Leitsatz für vegane und vegetarische Lebensmittel kanalisiert den Veggie-Bezeichnungswildwuchs und beseitigt die schlimmsten Auswüchse. Im Ergebnis legt er fest: Je hochwertiger das in Bezug genommene tierische Original, desto höher sind die Anforderungen an eine korrekte Veggiebezeichnung. Deshalb sind die neuen Leitsätze ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch wird sich der DBV auch weiterhin für einen umfassenden Schutz der Bezeichnungen für Fleisch und Wurstwaren einsetzen. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, wie bei Milch einen Bezeichnungsschutz auf EU-Ebene für das Original festzuschreiben. So wenig wie es einen veganen Käse geben darf, kann es auch keine fleischfreie Schinkenwurst geben. An die Hersteller der Fleischersatzlebensmittel appelliert der DBV, auf Fleisch- und Wurstbezeichnungen zu verzichten. Gleiches gilt für den fleischlosen Nachbau von Tieren oder Tierteilen – wie beispielsweise ein halbes veganes oder vegetarisches Hähnchen. Auch sollten auf den Verpackungen von Tofu- oder Lupinenprodukten keine Tiere zu sehen sein.