Rotbackige Äpfel, frische Salate, knackige Möhren: Dass Verbraucher jederzeit Erzeugnisse von gleichbleibend guter Qualität erwerben können, liegt nicht zuletzt an den europaweit einheitlichen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.

Diese legen unter anderem fest,

  • dass Verbrauchern nur ganze (und keine halben) Erzeugnisse angeboten werden dürfen,
  • dass die Erzeugnisse gesund sein müssen (also nicht faul oder schimmlig sein dürfen),
  • dass sie sauber sein müssen,
  • dass sie keine Schädlinge haben und
  • keine Schäden durch Schädlinge haben dürfen.

Dazu gibt es eine Allgemeine Vermarktungsnorm und spezifische Vermarktungsnormen für einzelne Erzeugnisse. Spezifischen Vermarktungsnormen gibt es für die zehn wichtigsten Obst- und Gemüseerzeugnisse (sie machen 75 Prozent des Europäischen Handelsvolumens aus).

Spezifische Vermarktungsnormen gibt es in der Europäischen Union für

  • Äpfel,
  • Birnen,
  • Erdbeeren,
  • Paprika,
  • Kiwis,
  • Pfirsiche und Nektarinen,
  • Salate einschließlich krause Endivie und Eskariol,
  • Tafeltrauben,
  • Tomaten und
  • Zitrusfrüchte.
Foto: skeeze/pixabay
(Foto: skeeze/pixabay)

Neben den europäischen Vermarktungsnormen gibt es noch Vermarktungsnormen der Vereinten Nationen, sogenannte UNECE-Normen. Dort wo die EU keine spezifischen Normen festgelegt hat, können die UNECE-Normen als Ersatz für die allgemeine Vermarktungsnorm der EU herangezogen werden.

Regionale Produkte erkennen

Für alle frischen Obst- und Gemüseerzeugnisse vorgeschrieben ist zudem die Angabe des Herkunftslandes. Sie ist elementar. Nur so können Verbraucher entscheiden, ob sie lieber Kiwis aus Italien oder Neuseeland kaufen möchten, Pittahaya aus Thailand im Einkaufskorb landen oder doch lieber Äpfel aus Deutschland.

Gerade bei exotischen Früchten wird durch die Herkunftsangaben klar, wo sie angebaut werden und zu welchen Jahreszeiten sie auf Reise gehen, bevor sie bei uns in den Supermarktregalen ankommen.