Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, sieht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das aktuelle Düngerecht in der Sache nicht in Frage gestellt: „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe geht an der Realität vorbei und blendet die umfassenden Anpassungen des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung, als Nationales Maßnahmenpaket in den letzten Jahren vollkommen aus. Diese bilden das Nationale Maßnahmenpaket Deutschlands zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Die Vorgaben wurden mehrfach verschärft, um den Gewässerschutz wirksam zu stärken. Die Europäische Kommission hat daher das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der jüngsten Novelle des Düngerechts eingestellt, ein eindeutiger Beleg dafür, dass die notwendigen Schritte für eine EU-rechtskonforme Umsetzung bereits erfolgt sind. Daran ändert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts. Es fordert lediglich einen zusätzlichen planungsrechtlichen Zwischenschritt, der rein formaler Natur ist und als Vorstufe für das Düngerecht dient.“
08.10.2025