07.11.2025

Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, begrüßt die vom Deutschen Bundestag mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz beschlossene Ausweitung der sogenannten 70-Tage-Regelung. Diese könne Betriebe entlasten, wenn ein Arbeitsbedarf für 90 Arbeitstage besteht, die Saisonkräfte bereit sind, diese Zeit im Betrieb zu arbeiten und die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit zweifelsfrei vorliegen. Zugleich kritisiert sie, dass diese Maßnahme nicht weitreichend genug sei, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft wiederherzustellen: "Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine versicherungsfreie Beschäftigung von 70 auf 90 Tage ( bzw. von 3 Monaten auf 15 Wochen) für landwirtschaftliche Betriebe wird das damit angestrebte Ziel, den Selbstversorgungsgrad von Obst und Gemüse zu erhöhen, nicht erreichen. Denn die massive Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen, zu denen Obst, Gemüse und auch Wein zählen, zwingen. Heimische Betriebe können den Wettbewerb mit Landwirten, die im Ausland zu günstigeren Bedingungen produzieren nicht gewinnen. Daran wird auch die Ausweitung der Zeitgrenzen für eine versicherungsfreie Beschäftigung nichts ändern. Zudem hat der Gesetzgeber es versäumt, die bei der 70-Tage-Regelung bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“

Hintergrund:
Die deutschen Landwirte, vor allem in den Bereichen Obst, Gemüse oder Wein, stehen im harten Wettbewerb mit Landwirten aus Polen, Spanien, Italien, Griechenland oder Frankreich. In diesen Ländern liegt der Mindestlohn schon jetzt teilweise sehr deutlich unter dem deutschen Mindestlohn. (Polen: 7,08 Euro; Spanien: 8,37 Euro; Frankreich: 11,88 Euro; Griechenland: 5,60 Euro). Der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse wird weiter abnehmen. Laut Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BLE) lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2022 bei Gemüse bei 36 Prozent und bei Obst bei nur noch 23 Prozent.