05.03.2026

„Der Wechsel des Wolfes vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht ist angemessen und richtig“, betont die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, anlässlich der Verabschiedung der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Deutschen Bundestag. „Der Wolf ist keine streng geschützte Art mehr, die Probleme mit Rissen von Weidetieren durch Wölfe sind unverändert hoch, der Wolfsbestand wächst nach wie vor ungebremst. Diese Fakten machen eine stärkere Regulierung des Wolfes existentiell für die Haltung von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und Gehegewild auf der Weide“, betont Sabet. Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes betont: „Der heutige Beschluss ist eine gute Entscheidung für die Weidetierhalter, für die Kulturlandschaft und für ein realistisches Wolfsmanagement. Nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat Ende März muss die Problemwolfentnahme unverzüglich zur Anwendung kommen. Bund und Länder müssen dann im gleichen Tempo die untergesetzlichen Regelungen schaffen und die Managementpläne aufstellen.“

Mit dem Gesetz wird erstmals ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen, der eine rechtssichere und praxistaugliche Regulierung der Wolfspopulation ermöglicht. Positiv ist unter anderem, dass eine schnellere und rechtssichere Entnahme schadenstiftender Wölfe ermöglicht und in ein regional differenziertes Bestandsmanagement eingestiegen wird. Trotz der wichtigen Fortschritte bleiben zentrale Forderungen des DBV unberücksichtigt: Es fehlt nach wie vor eine bundesweite Entnahmequote für den Wolf in Höhe von 40 Prozent des jährlichen Nachwuchses als generelle Möglichkeit für die Länder.

Handlungsbedarf besteht nach der Verabschiedung in der Umsetzung über eine zügige Bundesverordnung mit klaren Vorgaben zu Entnahmequoten, Weidegebietskriterien bzgl. der Zumutbarkeit der Zäunung und der Erstellung praxistauglicher Managementpläne der Länder sowie eine abgesicherte Finanzierung präventiver Herdenschutzmaßnahmen über die GAK. Der DBV appelliert an die Länder, am 27. März 2026 den Weg für ein wirksames Wolfsmanagement freizumachen und das Gesetz im Vollzug eindeutig zugunsten der Weidetierhaltung auszurichten.