Corona-Soforthilfe – Die wichtigsten Informationen für Landwirte

Die Soforthilfen des Bundes für wirtschaftlich durch die Corona-Pandemie geschädigte Kleinunternehmen gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Die wichtigsten Informationen in Kürze: 

  • Die Antragsteller müssen einen Liquiditätsengpass infolge der Corona-Pandemie darlegen.  
  • Die Antragstellung erfolgt über Stellen der Länder. 
  • Die Bundesförderung geschieht ergänzend zu Soforthilfen der Länder. 
  • Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten/Vollzeitäquivalent können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten/Vollzeitäquivalent einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für jeweils drei Monate beantragen.  
  • Frist für die Antragstellung ist der 31. Mai 2020

Über weitere Details und die zuständigen Stellen der Länder informiert das Bundeswirtschaftsministerium hier.

(Stand 30. März 2020)