Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht seine zentralen Einwände gegen die im Juli 2025 vorgelegten Kommissionsvorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 durch zwei aktuelle Stellungnahmen des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) bestätigt. Beide Stellungnahmen machen deutlich: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft kommt zu kurz, ebenso der Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig drohen durch die Integration der GAP in einen übergeordneten ‚Single Fund‘ mit nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRP-Plänen) und das Auflösen der Zwei-Säulen-Struktur eine Renationalisierung der Agrarpolitik, weniger Planbarkeit und große Risiken für einheitliche Wettbewerbsbedingungen.
Stefanie Sabet, Generalsekretärin des DBV, erklärt: „Der Europäische Rechnungshof hält der EU Kommission den Spiegel vor: In dieser Form sind die Pläne für EU-Haushalt und Agrarpolitik ab 2028 nicht umsetzungsreif. Sie gefährden die Verlässlichkeit, steigern die Bürokratie und schwächen den gemeinsamen Agrarmarkt in der EU. Jetzt sind Kommission, Parlament und Rat in der Pflicht, die Vorschläge grundlegend nachzubessern.“
Der EuRH bestätigt damit die DBV-Kritik an zentralen Punkten: Die geplante Einbettung der GAP in NRP-Pläne eröffnet Zielkonflikte zwischen Politikfeldern und Regionen und schwächt die gemeinsamen europäischen Leitplanken. Zugleich bleibt der europäische Rahmen für die GAP in vielen Bereichen und Fragen unklar, was die Verbindlichkeit, Attraktivität, Umsetzung, Praktikabilität und Transparenz erschwert. Gleichzeitig erhöht dies die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, mehr Bürokratie und unsicheren Auszahlungsprozessen - das Gegenteil von dem, was Betriebe erwarten und brauchen. Die strukturellen Umstellungen u. a. mit neuen Kofinanzierungssätzen schwächen zudem erheblich die Politik für die ländliche Entwicklung unter anderem mit ihren Investitions-, Umwelt /Klimaleistungs- und Junglandwirte Instrumenten.
DBV-Generalsekretärin Sabet: „Wir wollen echte Vereinfachung statt neuer Bürokratie. Die GAP braucht klare europäische Leitplanken, praxistaugliche Regeln und verlässliche Budgets - nicht eine Flickenteppich-Steuerung über nationale Pläne.“
DBV-Appell an die EU-Institutionen - und an Deutschland: Der DBV fordert zügige Verhandlungen und klare Korrekturen: Schützen, was funktioniert; verbessern, was hakt; streichen, was bremst. Deutschland kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Bundesregierung und Länder müssen im Rat und gegenüber dem EU-Parlament die Interessen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume entschlossen vertreten - für Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und spürbaren Bürokratieabbau.
Die DBV-Forderungen sind im 10-Punkte-Katalog zusammengefasst (u. a. eigenständige, gemeinsame GAP mit einkommenswirksamen Maßnahmen und einer starken ländlichen Entwicklung, inflationsfestes EU-Agrarbudget, Stärkung von Basiszahlung/Investitionen/ Risikomanagement, Abbau von Bürokratie und Konditionalitäten).
Hintergrund:
Der Europäische Rechnungshof hat am 24. Februar 2026 seine Stellungnahme zum geplanten einheitlichen Europäischen Fonds (2028-2034) veröffentlicht und u. a. Renationalisierungstendenzen, unklare Leistungslogik, erhebliche Kontroll- und Rechenschaftsrisiken sowie mangelnde Planbarkeit kritisiert. Bereits am 9. Februar 2026 äußerte sich der EuRH äußerst kritisch zur geplanten GAP Rahmen-Verordnung und zu den vorgeschlagenen Anpassungen in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO).
- EuGH-Stellungnahme vom 9. Februar 2026: https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-05/OP-2026-05_EN.pdf
- EuGH-Stellungnahme vom 24. Februar 2026: https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-09/OP-2026-09_EN.pdf
- EuGH-Meldung vom 24. Februar 2026: https://www.eca.europa.eu/de/news?ref=news-op-2026-09-and-10
