Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesjagdgesetzes bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine zentralen Forderungen für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement und fordert deutliche Nachschärfungen. Die geplante Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist aus Sicht des Verbandes längst überfällig. Der Wolf ist zum Problem geworden und muss reguliert werden, wenn wir in Deutschland das Halten von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden sowie landwirtschaftlichem Gehegewild auf der Weide auch in Zukunft noch sehen wollen.
Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, betont: „Die Zeit der Symbolpolitik muss ein Ende haben. Die Landwirtschaft braucht beim Wolf endlich Rechtssicherheit statt unverbindlicher Absichtserklärungen. Wenn Politik jetzt nicht handelt, wird die Weidewirtschaft in vielen Regionen schlicht verschwinden.“
Der DBV hebt insbesondere vier Kernpunkte hervor, die im Gesetzgebungsverfahren unbedingt berücksichtigt werden sollten:
- Problemwolfentnahme jederzeit ermöglichen: Entnahmen von Wölfen, die sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben, müssen jederzeit und unabhängig von Schonzeit, Erhaltungszustand oder Managementplänen möglich sein, um eine künftige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen zu ermöglichen.
- Bundesweite Entnahmequote von 40 % des Nachwuchses: Eine generelle Quote zur Entnahme von 40 % des jährlichen Wolfszuwachses ist notwendig, um den weiteren Bestandszuwachs mithilfe eines einheitlichen Managements zu begrenzen.
- Zäunbarkeit von Gebieten realistisch regeln: Regionen, in denen Herdenschutz von der Agrarstruktur oder vom Gelände her technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wie etwa bei Deichen, auf Almen oder in grünlandreichen Weidegebieten, müssen als Weidegebiete festgelegt werden und verhindert werden, dass sich Wölfe ansiedeln.
- Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen präzisieren: Bei wehrhaften Tieren wie Rindern und Pferden dürfen Herdenschutzmaßnahmen nicht zur Voraussetzung für Entnahmen gemacht werden.
Der DBV erwartet, dass der Bundestag die notwendigen Nachbesserungen im Zuge der anstehenden Beratung vornimmt und den Weg für ein praxistaugliches Wolfsmanagement ebnet.
