19.07.2021

Landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und zum Teil in weiteren Bundesländern sind von der verheerenden Flutkatastrophe der vergangenen Woche stark getroffen worden. Hier gilt es nun schnelle Hilfe zu leisten, damit zerstörte Gebäude, Technik, Felder und Wiesen wiederhergestellt werden können. „Betroffene Bauernfamilien müssen ihre Existenzen wieder aufbauen. Sie können die entstandenen Schäden nicht allein tragen und brauchen Unterstützung“, erklärt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Zudem wurden Futtervorräte vernichtet und der Ernteaufwuchs geschädigt.

Spendenkonto

Um hier schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, hat der Deutsche Bauernverband in Zusammenarbeit mit der Schorlemer Stiftung ein Spendenkonto eingerichtet und bittet alle spendenbereiten Menschen um Unterstützung.

Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V.
Bank: Volksbank Köln-Bonn
IBAN: DE57 3806 0186 1700 3490 43
BIC: GENODED1BRS
Stichwort: Hochwasserhilfe Juli 2021

Hotline bei Fragen: 030 31904-216

E-Mail-Adresse für Mitteilungen: hochwasserjuli2021@bauernverband.net

Den kompletten Spendenaufruf finden Sie im Downloadbereich.

Hochwasserhilfe FAQs

 

Wer ist berechtigt einen Antrag auf Soforthilfe der Schorlemer Stiftung zu stellen? 

  • Alle deutschen Landwirte, denen ein signifikanter Schaden durch das Hochwasser im Juli 2021 entstanden ist. 

Was bedeutet "signifikanter Schaden"?

  • Der geschätzte Hochwasserschaden muss hierzu in der Regel Versicherungsansprüche, sonstige Hochwasserhilfen und zumutbar zu berücksichtigendes Vermögen vorraussichtlich um mindestens 5.000 Euro übersteigen. 

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Soforthilfe? 

  • Nein. 

Muss der antragsstellende Landwirt oder Betrieb Mirglied beim jeweiligen Landesbauernverband sein? 

  • Nein. Auch wenn alle Anträge von den jeweiligen Landes- und Kreisbauernverbänden auf Richtigkeit geprüft werden müssen, werden die Soforthilfen generell an jeden landwirtschaftlichen Betrieb mit einem entstandenen Schaden – unabhängig der Zugehörigkeit zu einem Landes- oder Kreisverband – ausgezahlt.

Wann beginnen die Auszahlungen?

  • Die ersten Auszahlungen werden ab KW 32 getätigt. Zuerst werden allerdings die Betriebe mit den größten Schäden bzw. größten Auswirkungen auf den Betrieb berücksichtigt. 

Woher bekomme ich ein Antragsformular? 

  • Die Antragsformulare auf Soforthilfe erhalten Sie direkt beim jeweiligen Landesbauernverband.

Bis wann kann ich Soforthilfe beantragen?

  • Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 30. September bei der Schorlemer Stiftung eingegangen sind. 

Was ist der Maximalbetrag, der ausgezahlt wird?

  • Die Soforthilfe beträgt bis zu 25 % des nicht anderweitig ersetzten Hochwasserschadens und maximal 20.000 Euro pro Betrieb.