Um eine gesunde Ernährung der Verbraucher sicherzustellen, normiert die EU- Verordnung Nr. 396 aus dem Jahr 2005, wie hoch die Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Lebens- oder Futtermitteln sein dürfen. Für die Überwachung dieser Werte ist in Deutschland das Bundesinstitut für Risikobewertung zuständig.

Die Experten bewerten sowohl die Toxikologie des Wirkstoffes an sich als auch die Giftigkeit der Rückstände in Lebensmitteln. Gleiches gilt für die Analysemethoden, mit denen die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer überwacht, dass die Hersteller von Lebensmittelnd die maximalen Rückstandsgehalte auch wirklich einhalten.

Zusätzliche Sicherheit schafft der Lebensmittelhandel, der noch eigenen Qualitätskontrollen durchführt.

Foto: Oldiefan/pixabay
(Foto: Oldiefan/pixabay)

Dass sich auf Obst, Gemüse oder Getreide Spurenrückstände von Pflanzenschutzmitteln finden, ist mitunter kaum zu vermeiden. Die extrem strengen Verbraucherschutzregeln stellen allerdings sicher, dass diese gesundheitlich unbedenklich sind. Zwei Eckwerte sind dabei besonders wichtig: die akute Referenzdosis (ARfD) und die akzeptierte tägliche Aufnahme (ADI). Erstere definiert welche Menge eines bestimmten Stoffes ein Verbraucher bei einer oder mehreren Mahlzeiten bedenkenlos aufnehmen kann. Der ADI definiert, wieviel ein Verbraucher sein Leben lang tagtäglich verzehren dürfte, ohne seine Gesundheit zu gefährden.

Auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lässt sich die Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln einsehen.

In Deutschland und Europa sind die Lebensmittel so sicher wie schon lange nicht – in Deutschland beanstandeten die Behörden in der Vergangenheit bei gerade einmal 0,6 Prozent der überprüften Ware zu hohe Rückständen von Pflanzenschutzmitteln. Also greifen Sie beherzt zu und genießen einheimisch produzierte Lebensmittel.