Große Hoffnungen der Tierhalter lagen und liegen auf dem Regierungswechsel verbunden mit dem Wunsch nach wieder deutlich mehr Spielraum für unternehmerische Weiterentwicklungen. Die Bilanz der ersten 6 Monate ist jedoch vor allem für Schweinehalter und insbesondere die Sauenhalter mehr als ernüchternd – vor allem die Weichenstellung bei der finanziellen Förderung ist eine bittere Pille. Die Vorgängerregierung hatte sowohl die Förderung der höheren laufenden Kosten als auch die investive Förderung für die Haltungsstufen 3 – 5 das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg gebracht. Bei aller Kritik an einzelnen Punkten konnten die Sauenhalter das investive Programm für den Umbau von Deckzentrum und Abferkelbucht nutzen.

Anfang 2025 nannte dann die in den Startlöchern stehende Koalition die Zahl von 1,5 Milliarden Euro für ein Förderprogramm. Nun wissen wir jedoch, dass es nicht nur die 1,5 Milliarden Euro nicht geben wird, sondern auch das BUT mit rund 1 Milliarde Euro ohne Vorwarnung beendet wurde: Ein herber Schlag für die Schweinehalter, insbesondere für die Sauenhalter. Etliche Betriebe hatten nach sorgfältigen Umbauabwägungen fest mit diesem Programm gerechnet. Zudem ist mittlerweile deutlich geworden, dass die von Bundesminister Rainer genannte „bessere Lösung über die GAK“ das BUT nicht adäquat ersetzen kann. Für eine bundeseinheitliche Unterstützung der Schweinehalter braucht es ein Bundesförderprogramm. Daher muss das Ende des BUT rückgängig gemacht werden, auch um Planbarkeit und Verlässlichkeit wiederherzustellen. Die Regierung hat beim Thema Förderung wichtiges Vertrauen verspielt.

Genehmigungsrecht dringend erleichtern

Die weitere festgezogene Bremse für die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung ist das Genehmigungsrecht. Die hohen Auflagen machen in zahlreichen Fällen Veränderungen unmöglich. Ein Bauantrag dauert bis zur Genehmigung häufig bis zu 2 Jahre oder noch länger. Umfassende Erleichterungen in den Regelwerken sowie in der Verwaltungspraxis vor Ort unabhängig von der Betriebsgröße sind unverzichtbar. Außerdem müssen die aktuellen Fristen in der TA-Luft zur Nachrüstung emissionsmindernder Maßnahmen verschoben werden, bis praxistaugliche Lösungen vorliegen. Die derzeit geforderten Umrüstungsmaßnahmen sind zumindest in Altgebäuden betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Ein Hoffnungsfunke ist, dass der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums eine Verschiebung vorsieht. Er geht nun in die Verbändeanhörung und soll Ende des Jahres beschlossen werden. Die vorgesehene Fristverlängerung für Nachrüstungen von Altanlagen für Schweine und Geflügel ist ein wichtiger erster Schritt. Dem muss eine grundsätzliche Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Regelungen für Stallanlagen folgen. Die Regelungen der TA-Luft müssen grundsätzlich auf den Prüfstand, eine Abwägung mit dem Tierwohl muss erfolgen und nationale Verschärfungen europäischen Rechts zurückgenommen werden.

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neugestalten

Auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) muss grundlegend neugestaltet werden. Eine Verbändeallianz aus DBV, DRV, BVLH und VDF hat dazu ein Konzept erarbeitet, um erhebliche Mängel und Lücken für das Tierwohl aufzulösen. Mit der Neugestaltung des THKG kann die Bundesregierung zeigen, ob sie es ernst meint mit Bürokratieabbau und der Einführung praxistauglicher Lösungen. Für eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland kommt es nicht auf Einzellösungen, sondern auf ein stimmiges Gesamtpaket von Förderprogramm, Anpassung des Genehmigungsrecht und Tierhaltungskennzeichnungsgesetz an. Daran wird sich die Bundesregierung messen lassen müssen.

Autor: Hubertus Beringmeier ist Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes und Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Schweinefleisch.