Zu den Kernanliegen der EU gehört es von jeher, den Wettbewerb in Europa voranzutreiben. Das gilt auch in der Landwirtschaft. Für den Obst- und Gemüse-Sektor verfolgt die Gemeinschaft vor allem die folgenden Ziele: Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung sollen sich verbessern, Schwankungen im Einkommen der Obst- und Gemüseerzeuger seltener und umweltfreundliche Anbau- und Produktionsmethoden gefördert werden. Zudem soll der Obst- und Gemüsekonsum in der EU steigen.
Schulterschluss der Erzeuger
Um ihre Ziele zu erreichen unterstützt die EU die sogenannten operationellen Programme anerkannter Erzeugerorganisationen. Deren konkrete Inhalte sind davon abhängig, wie die nationale Strategie im landwirtschaftlichen Sektor aussieht.

Grundsätzlich unterstützt die EU im Obst- und Gemüse-Sektor zum Beispiel Initiativen, die Maßnahmen zur Krisenbewältigung enthalten. Sieht eine Erzeugerorganisation also etwa eine Ernteversicherung vor, um Einkommensverluste ihrer Mitglieder durch Naturkatastrophen, Unwetter oder Krankheiten abzudecken, kann sie dafür EU-Mittel erhalten. Um den Verzehr von Obst und Gemüse zu steigern wurde ein EU-Schulprogramm für Obst und Gemüse eingeführt und die EU unterstützt außerdem die kostenlose Verteilung an anerkannte gemeinnützige Organisationen und Stiftungen. Wichtig ist auch das Thema Nachhaltigkeit: Mindestens zehn Prozent des Budgets jedes operationellen Programms müssen in Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz fließen.
Rechtliche Grundlagen der Förderung auf EU-Ebene:
- Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 – Durchführungsbestimmungen für den Obst- und Gemüsesektor
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011